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  • Hinweise zur Anlagennutzung:


    Alle Mitglieder und Reiter, die unsere Reitanlage außerhalb von Turnieren nutzen, sind verpflichtet, Nutzungsgebühren zu entrichten. Anmeldungen und Änderungen sind umgehend dem Vorstand/Kassenwart mitzuteilen.
                                                      
    Gastreiter, die am Unterricht teilnehmen, bezahlen für die einmalige Nutzung    € 5,-- Stangen- bzw. Hufschlaggeld bei den jeweiligen Übungsleitern bzw. direkt an den Kassenwart.

    Anlagennutzung
    Die Angaben zur Anlagennutzung sind von jedem Mitglied selbst zu machen.

    Die Gebühren sind als Jahresgebühr kalkuliert. Kündigungen sind zum Jahresende mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist möglich. Ein Anspruch auf Rückerstattung unverbrauchter Beträge besteht nicht.

    Die jeweilig geltenden Jahresbeiträge werden ab März ohne erneute Ankündigung per SEPA - Lastschriftmandat  vom hinterlegten Konto abgebucht.

    Neue Mitglieder bezahlen im ersten Jahr die Jahresgebühren anteilig.

    Reiter, die nicht auf dem eigenen Pferd reiten, klären mit dem Besitzer die Kostenfrage für die Anlagennutzung.

    Hinweis für Einsteller: Selbstbetreuung der eingestellten Pferde und Ponys. An drei bis  vier Wochenenden im Halbjahr ist der Futterdienst für alle eingestellten Pferde/Ponies inclusive der Schulponies/Pferde zu leisten.
  • Gebühren, - und Beitragsordnung

  • Betriebs und Reitordnung.doc
  • Satzung des Reitvereins Süderlügum e.V.
  • Aufnahmeantrag zur Mitgliedschaft im Reitverein Süderlügum e.V.
  • Aufnahmeantrag zur  Mitgliedschaft im Reitverein Süderlügum e.V. für Ringreiter Westre

    Anträge bitte ausdrucken und dem Vorstand postalisch übersenden